Was verstehen Sie unter ganzheitlicher Diagnostik und Therapie?

Wir betrachten jeden Patienten, der sich an uns wendet, als Individuum und als Persönlichkeit, die durch den konkreten individuellen biopsychosozialen Kontext seiner Lebensgeschichte geprägt worden ist. Das Ganze ist mehr als das Funktionieren der einzelnen Organe, d.h. das ausgewogen funktionierende Zusammenspiel der Organe ist wichtig. An dieser Stelle setzen sachliche, verständliche, fachübergreifende, ganzheitlich und schulmedizinisch-universitär orientierte Beratungen an, zu denen Empathie und Hoffnung ebenso wie klare Botschaften gehören.

In welchen Fällen ist eine medizinische und juristische Beratung beim Aufstellen einer Patientenverfügung ratsam?

An der Juristischen Fakultät der Universität Bielefeld sind kürzlich in der bisher umfangreichsten Erhebung zu diesem Thema 212 öffentlich angebotene Vorlagen für Patientenverfügungen geprüft worden (Wolfgang Lange: Inhalt und Auslegung von Patientenverfügungen. Grundlagen für rechtsfehlerfreie Gestaltung. Nomos Verlagsanstalt Baden-Baden 2009). Das Ergebnis war ernüchternd, denn keine der vorliegenden Patientenverfügungen erfüllte alle Anforderungen, die das derzeitige Rechtsverständnis stellt. Der Autor plädiert deshalb für die Einrichtung von Beratungsstellen – diese Funktion könnten z.B. auch Hausärzte übernehmen – damit Missverständnisse im vorgezogenen Dialog zwischen Arzt und Patient weitestgehend vermieden werden.

Eine der zentralen Fragen ist die Sicherung des Selbstbestimmungsrechtes des Individuums auch in der Situation, in der diese Person ihren Willen nicht selbst äußern kann.

Ärzte sind an den mutmaßlichen Willen des Patienten gebunden, wenn die Situationen zutreffend beschrieben worden sind und wenn es sich nicht um rechtswidrige Forderungen nach arztassistiertem Suizid oder nach lebensverkürzenden Maßnahmen handelt.

Die behandelnden Ärzte dürfen deshalb nur dann tätig werden,

  • wenn eine medizinische Indikation für eine diagnostische oder therapeutische Prozedur vorliegt sowie
  • wenn von der Einwilligung des Patienten ausgegangen werden kann.

Ist die Einwilligung für einen definierten Eingriff in einer definierten Situation dagegen ausdrücklich versagt und damit entzogen worden, dürfen Ärzte den konkreten Eingriff nicht durchführen.

Eine medizinisch und juristisch fehlerfreie Patientenverfügung schafft deshalb ein hohes Maß an Rechtssicherheit für den Patienten und für die behandelnden Ärzte. Insofern lohnt es sich, in guten Zeiten in Ruhe über medizinische Grenzsituationen nachzudenken und seine Positionen hierzu schriftlich niederzulegen.

Welche Aufgaben hat eine Ethikkommission?

Es gibt verschiedene Typen von Ethikkommissionen. Die Ethikkommissionen der Universitäten arbeiten unabhängig und sind interdisziplinär besetzt. Die Ethikkommission an der Technischen Universität Dresden begutachtet pro Jahr ca. 450 Anträge für Studien zu neuen diagnostischen oder therapeutischen Methoden im Bereich aller Fächer der klinischen Medizin, der Psychologie und der Rechtsmedizin. Fragen der Feststellung des mutmaßlichen Willens von schwer kranken, nicht einwilligungsfähigen Patienten werden häufig im Zusammenhang mit der Zulassung oder auch im Zusammenhang mit der Ablehnung von Studien am Menschen thematisiert.

2013 (1)

Paditz, E.: Vom Symptom zur Diagnose und Therapie -Rucksack statt CPAP und Polysomnografie auf Selbstzahlerbasis?. das schlafmagazin 01/2013

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Abb. aus: „Vom Symptom zur Diagnose und Therapie“, Paditz 2013. In der Abbildung wird der gutachterliche Prüfalgorithmus aus medizinischer Sicht an einem Beispiel geschildert. Ausgehend von allen anamnestischen Angaben und ärztlichen Befunden, die in eine Zeitreihe gebracht werden, beginnt eine systematische Analyse, welche Stärken und welche Schwächen im zu begutachtenden Ablauf vorliegen. Dabei wird deutlich, dass die Symptome und die im Ergebnis der Diagnostik gefundenen Diagnosen keinesfalls übereinstimmen müssen. Oft liegt eine Verwechslung von Symptomen und Diagnosen vor.

„Zu einer qualifizierten ärztlichen Befundung, wie sie in dem vorangegangenen Beitrag von Herrn Prof. Paditz beschrieben wird, gehört in vielen Fällen auch die ärztliche Verordnung sogenannter Hilfsmittel. … Will man gleichwohl seine Ansprüche durchsetzen, so hängt dies letztendlich immer von der ärztlichen Stellungnahme ab – egal, ob es um eine Frage der medizinischen Behandlung geht oder um die Erwerbsfähigkeit im Rahmen des Rentenrechts oder des Rechts der Unfallversicherungen/Berufsgenossenschaften. Auch der zuständige Richter wird sich am Ende auf eine ärztliche Einschätzung verlassen müssen, da ihm als Juristen die medizinischen Fachkenntnisse fehlen dürften. Es macht deshalb viel Sinn, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie man zu einemüberzeugenden ärztlichen Gutachten kommt, das die geltend gemachte Forderung stützt.“

Prof. Dr. jur. Jürgen Samland (GKMP PENCERECI Bremen, Potsdam, Schwerin und Cottbus) in: Ärztliche Gutachten können weiterhelfen, schlafmagazin 01/2013.

2012

Schindler, G.: Deutsches Sozialrecht auf dem Prüfstand – schnelle und unkomplizierte Hilfe für Menschen mit FASD? In: Paditz, E.; Ipsiroglu, O.; FASD Deutschland: FASD 2011 – Facetten eines Syndroms. 13. Fachtagung in Neumünster 23.-24.09.2011. kleanthes, Dresden 2012: 111-125.

Paditz, E.: „Lohnt sich“ ein Tandem für Menschen mit Down-Syndrom und wer sollte das bezahlen? DownSyndromAktuell 01/2012 sowie Jahrestagung GPP in Köln v. 01.-03.03.2012 (Abstr. in: Atemwegs- und Lungenkrankheiten, dustri 2012)

2010

Bosse-Henck, A.: Begutachtung des Grades der Behinderung (GdB) bezogen auf die Therapie mit kontinuierlicher nasaler Unterdruckbeatmung bei obstruktiver Schlafapnoe. In: Paditz, E.; Bosse-Henck, A.; Schmidt, F.; Richter, F., Bickhardt, J.; Horn, B.: Schlafmedizin in Sachsen 2010. Leitlinie, Praxistipps, Ansprechpartner. kleanthes, Dresden, 127 S. (2010).

Wiater, A.; Paditz, E.; Hoch, B.; Erler, T.: Spezialreport Gesundheitsökonomie. kleanthes, Dresden 2012, 48 S. (2010).

2006

Baulig, C.; Bierbraucher, J.; Deetjen, W.; Lutz, J.; Modrack, M.; Mühlbauer, W.; Sebastian, H.; Vasseur, M.; Dziuk, M.: Arbeitshilfe Schlafbezogene Atmungsstörung, erstellt durch die Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft. (2006). (Beratende Mitarbeit)

2004

Mühlbauer, W.; Dersidan, A.; Haas, W.; Kamps, N.; Kleemann, L.; Lürken, L.; Lutz, J. F.: Langzeitbeatmung und Sauerstofftherapie. Arbeitshilfe zur sozialmedizinischen Begutachtung in der MDK-Gemeinschaft. (2004). (Beratende Mitarbeit)

1997

Thomas, F.: Medizinische Hilfsmittel für Patienten mit Bewegungseinschränkungen und respiratorischer Insuffizien im Schlaf. In: Paditz, E.; Bosse-Henck, A. (Hrsg.): Schlafstörungen im Kindes- und Erwachsenenalter. Hille, Dresden, 108 S. (1997): 84-96.

Paditz, E. H. (Hrsg.): Nasale Maskenbeatmung im Kindes- und Erwachsenenalter. Springer-Verlag Berlin Heidelberg, 159 S. (1997).